Anwendungen Batteriespeicher
7000-Stunden-Regel
„Netzdienliches Verhalten des Kunden“ (nach StromNEV § 19) im Sinne der 7000-Stunden-Regel ist eine Chance für viele Unternehmen: Industriebetriebe, die Batteriespeicher nutzen und ein kluges internes Energiemanagement betreiben, können unter bestimmten Bedingungen von beträchtlichen Einsparpotenzialen profitieren.
Der Bezug von Strom ist für große Industrieunternehmen umso günstiger, je gleichmäßiger sich ihre Bezugskurve darstellt. Eine gleichmäßige Bezugskurve garantiert dem Energieversorger bzw. dem Netzbetreiber die optimale wirtschaftliche Ausnutzung seiner Netze und Betriebsmittel, denn die komplette Infrastruktur von der Erzeugung über die Verteilung bis hin zum Anschluss des Endkunden muss ja immer für die Maximalleistung ausgelegt werden.
Je konstanter also der Bezug, desto besser stellt sich die betriebswirtschaftliche Auslastung der Infrastruktur dar. Kennzahl dafür sind die sogenannten Jahres-Volllaststunden. Sie berechnen sich aus dem Quotienten aus bezogener Jahresenergie geteilt durch die maximale Bezugsleistung. Das theoretische Optimum für diese Kennzahl wären 8760 Stunden (also energiewirtschaftlich betrachtet die gesamte Jahres-Stundenzahl). Dies würde Vollauslastung und stets konstanten Bezug ohne jegliche Ausfallzeiten bedeuten.
In der Praxis ist die ‚magische‘ Grenze von 7000 Jahres-Volllaststunden die Zahl, ab der ein Stromkunde vom Versorger als so netzdienlich angesehen wird, dass er für dieses Bezugsjahr nicht mehr die im Energiepreis enthaltenen veröffentlichten Netzentgelte pro kW und kWh zahlen muss. In der Regel kann ein Kunde so 80 bis 90 % der gesamten zu zahlenden Netzentgelte einsparen bzw. diese mit seinem Netzbetreiber individuell vereinbaren. Für den Einsatz eines Speichersystems ist diese Regulierung besonders interessant. In einzelnen Fällen amortisiert sich ein Speichersystem in weniger als einem Jahr, wenn es dem Kunden ermöglicht, diese individuellen Netzentgelte beantragen zu können.