Dramatische Unterschiede je nach Bewertungsansatz
Je nach angewendetem Verfahren ergeben sich für die Dimensionierung der Löschwasserrückhaltung stark abweichende Ergebnisse. Die berechneten Rückhaltevolumina reichen von rund 0,84 m³ bis 48 m³ – eine Spannweite von Faktor 60.
Das kleinste Volumen ergab sich aus dem pauschalisierten Ansatz nach VdS 2557 mit rund 0,84 m³; abhängig von der angesetzten Brandbelastung erhöhte sich dieser Wert auf bis zu 1,65 m³. Das größte Volumen von 48 m³ resultierte aus einem rechtsnormenbezogenen Ansatz, bei dem ein Löschwasserbedarf von 800 l/min über zwei Stunden zugrunde gelegt wurde. Die Ursachen für diese extreme Bandbreite liegen in den unterschiedlichen methodischen Ansätzen: von pauschalisierten und tabellarischen Verfahren bis hin zu analytischen und normenbezogenen Berechnungsmethoden.
„Die Ergebnisse zeigen, dass aktuell unterschiedliche Regelwerke mit teils deutlich abweichenden Ergebnissen parallel angewendet werden“, sagt Jan Struve, Leiter Brandschutz bei TÜV NORD EnSys. „Eine einheitliche Bemessungsgrundlage für Batteriespeicher existiert derzeit nicht.“
Bewertung auf Basis bestehender Regelwerke
Die Studie analysiert eine konkrete, modulare Containeranlage im Leistungsbereich von rund 20 MW, deren Sicherheitskonzept auf vergleichbare Anlagen übertragbar ist. Untersucht wurde, wie sich die Wahl des Regelwerks auf die erforderliche Löschwasserrückhaltung auswirkt. Herangezogen wurden unter anderem:
- AwSV und Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- VdS 2557
- VCI-Leitfaden zur Löschwasserrückhaltung
- internationale Veröffentlichungen und Brandversuche (u. a. UL 9540A)
Einfluss des Anlagenkonzepts und geringe Kontaminationswahrscheinlichkeit
Das erforderliche Rückhaltevolumen hängt maßgeblich vom konkreten Anlagenkonzept ab.
Dazu gehören unter anderem die modulare Containerbauweise mit Abständen zwischen den Einheiten, eine automatisierte Branddetektion (Rauch, Temperatur und Gase), integrierte Gaslöschsystemen und sowie Brandschutzstrategien mit Außenangriff und gezielter Kühlung.
Im untersuchten Szenario bleibt ein möglicher Brand auf einzelne Container begrenzt, während Nachbareinheiten durch Kühlung geschützt werden. Die Wahrscheinlichkeit einer relevanten Kontamination des Löschwasserswird dabei als gering eingeschätzt . Gründe dafür sind insbesondere:
- primär externe Kühlung statt Innenangriff
- begrenzter Wassereintrag in die Container
- geschlossene Bauweise der Batteriesysteme
Unter diesen Randbedingungen kann im Einzelfall auf zusätzliche Maßnahmen zur Löschwasserrückhaltung verzichtet werden.
Vural Oezcan, COO ju:niz Energy, betont: „Sicherheitsanforderungen hängen derzeit stark vom gewählten Ansatz und den zugrunde liegenden Annahmen ab. Unabhängige Prüfinstanzen helfen, diese Unterschiede transparent und belastbar zu bewerten.“
Unterschiedliche Auslegung in der Praxis
Wie stark sich unterschiedliche Regelinterpretationen auf reale Projekte auswirken können, zeigt der Vergleich technisch vergleichbarer Anlagen in verschiedenen Bundesländern. Während in einem Fall eine aufwendige Löschwasserrückhaltewanne vorgeschrieben wurde, entfiel diese Anforderung bei einem ähnlichen Projekt, obwohl beide auf derselben bundesrechtlichen Grundlage (AwSV) basieren.
Zeit für risikobasierte Standards
Moderne Batteriespeichersysteme entwickeln sich technisch rasant weiter. Internationale Standards wie UL 9540A mit umfassenden Großbrandtests erhöhen die Robustheit kontinuierlich. Gleichzeitig zeigt die brandschutzfachliche Praxis, dass Großbatteriespeicher differenzierte, anlagenbezogene Bewertungen erfordern. Dennoch fehlen bislang standardisierte, risikobasierte Methoden für eine einheitliche brandschutztechnische Beurteilung.
Die Untersuchung unterstreicht die Notwendigkeit einer einheitlichen, risikobasierten Methodik, die den aktuellen Stand der Technik und konkrete Anlagenkonzepte angemessen berücksichtigt.
Bis entsprechende Standards etabliert sind, stellen projektspezifische Einzelfallbewertungen unter Einbeziehung unabhängiger Sachverständiger derzeit den geeignetsten Weg dar, Risiken nachvollziehbar zu bewerten und Genehmigungsprozesse zu beschleunigen.
Für die brandschutztechnische Bewertung von Großbatteriespeichern fehlen bislang einheitliche, verbindliche Bemessungs- und Bewertungsgrundlagen. Das erschwert Genehmigungen und verzögert den Ausbau dringend benötigter Speicherkapazitäten für die Energiewende. Eine neue Untersuchung von ju:niz Energy und TÜV NORD EnSys belegt dies am Beispiel einer Lithium-Eisenphosphat-(LFP)-Batteriespeicheranlage im 20-MW-Bereich.
Pressefotos
Großbatteriespeicher im 20-MW-Bereich, wie er in der Untersuchung von TÜV NORD EnSys und ju:niz Energy analysiert wurde. Links im Bild: der Löschwassertank der Anlage.
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